Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan
Lärm ist in den Städten eines der größten Umwelt- bzw. Gesundheitsprobleme. Bei dauerhaft zu hohen Schallimmissionsbelast ngen sind gesundheitsschädliche Wirkungen wissenschaftlich nachgewiesen. Der Straßenverkehrslärm bildet die wichtigste Lärmquelle im kommunalen Bereich und ist gleichzeitig Synonym für andere negative Wirkungen des Verkehrs, wie z. B. Abgas-, Staub- und Erschütterungsbelastung en, Verkehrsunsicherheit, Trennwirkung, Unwirtlichkeit städtischer Räume usw.
Mit der Anerkennung der Stadt Angermünde als staatlich anerkannter Erholungsort im Jahr 2012 leitet sich darüber hinaus ein hoher Qualitätsanspruch hinsichtlich eines möglichst geringen Lärmniveaus ab. Grundlage für die Lärmaktionsplanung bilden die EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtli ie) sowie der darauf Bezug nehmenden nationalen gesetzlichen Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz.
Untersuchungsgegenstand des vorliegenden Lärmaktionsplanes für die Stadt Angermünde sind alle Straßen mit einer Verkehrsbelegung über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr. Betrachtet wurden entsprechend die B 2, Teilabschnitte der B 198 sowie die BAB 11. Weiterhin werden grundlegende Analysen zum Eisenbahnlärm vorgenommen. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird ausschließlich der Verkehrslärm betrachtet. Lärmemissionen durch Windkraftanlagen sind entsprechend nicht Untersuchungsgegenst nd.
Das Hauptziel der EU Umgebungslärmrichtlin e ist „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Hierzu sind die Belastungen der Bevölkerung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten zu ermitteln sowie anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Aktionsplänen zu erarbeiten. Ziel ist eine europaweite Bestandsaufnahme der Umgebungslärmsituati on, die Erarbeitung von Maßnahmen zur Geräuschminderung und der Schutz ruhiger Gebiete.
Mit der Lärmaktionsplanung wird neben der Reduzierung gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Lärm auch insgesamt eine Verbesserung der Stadt-, Wohn und Lebensqualität für die Stadt Angermünde angestrebt. Hierbei ist das beschlossene Leitbild des INSEK 2007 zu berücksichtigen. In diesem werden bereits ein stadtverträgliches Verkehrskonzept, eine gute Erreichbarkeit der Ziele und ökologisch orientierte Verkehrsführung miteinander verknüpft. Entwicklungsziel ist dabei eine fußgänger- und radfahrerfreundliche Stadt, in der der ÖPNV durch attraktive Linienführung, Fahrtakte und stadtgerechte Busse den Gegenpol zum Auto bildet. (BSG, 2007)