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Neue Hundehalterverordnung in Kraft getreten

Neue Hundehalterverordnung in Kraft getreten

Wichtigste Änderungen auf einen Blick

Angermünde, den 12. September 2024

Seit dem 1. Juli 2024 gilt in Brandenburg die neue Hundehalterverordnung (HundehV), die einige wichtige Änderungen für Hundehalterinnen und Hundehalter mit sich bringt. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Gefährliche Hunde

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung wurde die Einstufung von Hunden als „unwiderlegbar gefährlich“ und „widerlegbar gefährlich“ aufgrund ihrer Rasse abgeschafft. Hunde, die nach altem Recht als gefährlich galten, sind ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr als gefährlich einzustufen. Statt der Rassezugehörigkeit ist nun das individuelle Verhalten des Hundes ausschlaggebend.

Die örtliche Ordnungsbehörde wird künftig in jedem Einzelfall entscheiden, ob ein Hund als gefährlich einzustufen ist, z. B. nach einem Bissvorfall. Bereits erteilte Erlaubnisse, die nicht auf einer Rassenzugehörigkeit basieren, bleiben weiterhin gültig.

Kennzeichnungs- und Anzeigenpflicht

Erstmals besteht nun eine obligatorische Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen. Die Kennzeichnung erfolgt durch einen Mikrochip-Transponder nach ISO-Standard.

Gleichzeitig gilt eine Anzeigepflicht: Hundehalterinnen und Hundehalter müssen bei der örtlichen Ordnungsbehörde den Nachweis der Rasse, des Gewichts, Alters, der Farbe und die Chipnummer des Hundes vorlegen.

Um eine reibungslose Anpassung an die neue Regelung zu gewährleisten, werden Verstöße gegen die Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht erst ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Weitere Informationen

Die vollständige Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg finden Sie hier.

Zu den Formularen zur An- und Abmeldung von Hunden in der Stadt Angermünde gelangen Sie hier

Für Fragen wenden Sie sich bitte an:

Ansprechpartnerin der Stadtverwaltung Angermünde
Barbara Grewing

Ordnungsamt –
Heinrichstraße 12
16278 Angermünde
Tel: 03331/ 2600-21

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