Die Stadt Angermünde informiert alle Bürgerinnen und Bürger, dass die Grundsteuer-Bescheide für das Jahr 2025 voraussichtlich erst im April versandt werden.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bis zu diesem Zeitpunkt keine Zahlungen zu leisten. Insbesondere Personen, die einen Dauerauftrag zur Zahlung der Grundsteuer eingerichtet haben, sollten diesen eigenständig löschen, um unbeabsichtigte Zahlungen zu vermeiden.
Für Bürgerinnen und Bürger, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, besteht kein Handlungsbedarf. In diesen Fällen erfolgt die Abbuchung der Grundsteuer automatisch nach dem Versand der neuen Bescheide.
Die Stadt Angermünde weist darauf hin, dass die fälligen Grundsteuer-Zahlungen erst nach dem Erhalt der neuen Bescheide vorgenommen werden. Bis dahin wird darum gebeten, von Nachfragen im Rathaus abzusehen, um die Bearbeitung der Bescheide nicht zu verzögern.
Die Stadt Angermünde dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Mithilfe.