Erinnerung für Fahrerlaubnisinhaber der Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970
Angermünde, 24. Mai 2023
Bis zum 19. Januar 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Für den Umtausch gelten gestaffelte Fristen. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend. Bis zum Ende der nächsten Umtauschfrist am 19. Januar 2024 haben die Jahrgänge 1965 bis 1970 zwar noch ein gutes halbes Jahr Zeit, jedoch sollte der Umtausch rechtzeitig beantragt werden, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Die Fahrerlaubnisbehörde Prenzlau ist telefonisch unter 03984/703737 erreichbar.