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Einfacher Mietspiegel 2022 der Stadt Angermünde

Einfacher Mietspiegel 2022 der Stadt Angermünde

Mit dem einfachen Mietspiegel der Stadt Angermünde steht eine Übersicht über Wohnungsmieten für nicht preisgebundene Wohnungen zur Verfügung. Er gibt die, zum Stichtag 29.02.2020 üblicherweise gezahlten Mieten (je m²), für verschiedene Wohnungstypen jeweils vergleichbarer Lage, Art, Größe und Ausstattung wieder. Diese Mieten werden als „ortsübliche Vergleichsmieten“ bezeichnet (§ 558 a BGB).

Die Datenerhebungen aus 2020 wurden gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Wohnungswesen zur Erstellung von Mietspiegeln nach zwei Jahren mit dem geltenden Verbraucherpreisindex verrechnet. Ausschlaggebend war die errechnete Indexerhöhung von Februar 2020 zu Februar 2022.

Der Mietspiegel soll zu einem fairen Interessenausgleich über eine angemessene Miethöhe beitragen. Er gilt für freifinanzierten (nicht mietpreisgebundenen) Wohnraum in Mietobjekten ab 3 Wohneinheiten (WE) in der Stadtlage Angermünde (Lage 1, Lage 2) und bei vergleichbaren Mietobjekten in den Ortsteilen (Lage 3), siehe Übersichtsplan. Bei den aufgeführten Mietwerten handelt es sich um die monatliche „Nettokaltmiete“ je Quadratmeter Wohnfläche. Das ist die Grundmiete einschließlich Modernisierungs-umlage ohne Betriebs- und Heizkosten und andere Zuschläge (vgl. §556 BGB).

Dieser Mietspiegel wurde erarbeitet durch: Stadtverwaltung Angermünde, Fachbereich Bildung, Kultur, Soziales unter Beteiligung der ansässigen Wohnungsunternehmen der Stadt Angermünde, des Mietervereins Prenzlau/ Uckermark e.V. und des Gutachter-ausschusses des Landkreises Uckermark.

Der Mietspiegel wurde im Amtsblatt der Stadt Angermünde – Nr. 11/2022 veröffentlicht und im Amtsblatt-Nr. 01/2023 korrigiert.

 

Dokumente:

 

Erläuterungen zur Mietspiegeltabelle

Grundlage für die Erfassung ist der Gesamtwohnbestand von 4.802 WE in der Kernstadt (Lage 1, Lage 2) (lt. Gebäude- und Wohnraumzählung Zensus 2011, veröff. 05/2013).

Nicht in den MSP aufgenommen wurden: 170 Leerwohnungen, 1.620 Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, 242 Wohnungen ab 3 WE, welche auch vom Eigentümer bewohnt werden und 210 mietpreisgebundene Wohnungen (mit Wohnberechtigungsschein). Es verbleiben danach 2.560 Wohnungen.

Für 2.203 Wohnungen davon wurden die Mietdaten erfasst.

Dies entspricht 86 % des mietspiegelrelevanten Wohnungsbestandes. Somit lässt sich der einfache Mietspiegel 2022 zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Einzelfall verwenden.

Für die Lage 3 wurden 272 WE in den Ortsteilen berücksichtigt.

Die Erstellung des Mietspiegels basiert auf der Tabellenmethode.

Es wurden die mietpreisbildenden Faktoren des Wohnungsmarktes von Angermünde betrachtet. Das sind Lage, die Baualtersklassen, die Größe und die Ausstattungen der Wohnungen. Aufgenommen wurden Gebäude mit eingebautem Aufzug und ab 2011 komplettsanierte Gebäude.

Verzichtet wurde auf die Ausweisung der energetischen Beschaffenheit. Die Erfassung ergab jedoch, dass 76 % der erfassten Wohnungen einen guten Energiequotienten ausweisen (EVK 75 bis < 160 kWh/(m².a); EEK C und E zusammengefasst).

Dieser Mietspiegel wurde erarbeitet durch:

Stadtverwaltung Angermünde, Fachbereich Bildung, Kultur, Soziales unter Beteiligung der ansässigen Wohnungsunternehmen der Stadt Angermünde, des Mietervereins Prenzlau/Uckermark e.V. und des Gutachterausschusses des Landkreises Uckermark.

Informationen (keine Rechtsberatung) unter:
Stadtverwaltung Angermünde
FB Bildung, Kultur, Soziales
Markt 24
16278 Angermünde
Tel.: 03331/260023

Der Mietspiegel wurde im Amtsblatt 12/2022 veröffentlicht.

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