Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Stadt Angermünde
Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte
Bekanntmachungen der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, deren Ausschüsse sowie der Ortsbeiräte finden Sie unter der jeweiligen Sitzung des betreffenden Gremiums. Die Sitzungen der Gremien finden Sie im → Sitzungskalender (externer Link).
Weitere Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Angermünde
Öffentliche Bekanntmachung vom 27. März 2025
Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung des Entwurfs der Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde zur Darstellung der Flächen für das Vorhaben „Nahversorgungsstandort – Gustav-Bruhn-Str.“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde hat in ihrer Sitzung am 13.03.2025 beschlossen, das bislang unter der Bezeichnung „3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Angermünde“ begonnene Verfahren zur parallelen Flächennutzungsplanänderung unter der Bezeichnung – Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde zur Darstellung der Flächen für das Vorhaben „Nahversorgungsstandort – Gustav-Bruhn-
Str.“ fortzusetzten
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde hat in ihrer Sitzung am 13.03.2025 beschlossen, den Entwurf der Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde zur Darstellung der Flächen für das Vorhaben „Nahversorgungsstandort – Gustav-Bruhn-Str.“ in der Fassung vom 05.12.2024 gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr.146/2024).
Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß §2Abs.2BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4Abs.2BauGB.
Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Stadtrand der Stadt Angermünde, zwischen einem Wohngebiet im Süden und einem Garagenhof im Norden. In dem Gebiet liegt aktuell eine größere Parkplatzfläche entlang der Gustav-Bruhn-Straße, die mit einzelnen Bestandsgehölzen vorzufinden ist. In nördliche Richtung schließt eine Ruderalflur an. Innerhalb dieser sind randlich einige Gehölze vorzufinden.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 88, 89, 92, 100, 101, 102, 108, 109 und 110 in der Flur 1 der Gemarkung Angermünde auf einer Fläche von ca. 1,2 Hektar. Er ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.

Der Entwurf der Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde zur Darstellung der Flächen für das Vorhaben „Nahversorgungsstandort – Gustav-Bruhn-Str.“ mit Planzeichnung, Begründungstext und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025
(Veröffentlichungsfrist) über das zentrale Planungsportal des Landes Brandenburg veröffentlicht unter der Internetadresse:
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/aenderung-fnp-nahversorgungsstandort-gustav-bruhn-str
Zusätzlich erfolgt in dem zuvor genannten Zeitraum die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für die Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie aus den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen verfügbar:
Angepasst an die Planungsebene des Flächennutzungsplans erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschreibung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der Änderung des Flächennutzungsplans einhergehen. Abschließend erfolgt eine dreistufige Bewertung der geplanten Sondergebietsfläche bezüglich ihrer Umweltverträglichkeit aufgrund der ermittelten Konfliktintensität. Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Biotope, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, Anfälligkeit für schwere Unfälle sowie das Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern. Zudem erfolgt eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes, eine Methodikbeschreibung und eine Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung.
In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung werden Hinweise über mögliche vorzufinden Bodendenkmäler übermittelt. Zudem ergeben sich Informationen zum Schutz schädlicher Umwelteinwirkungen und zur Abschichtung umweltrelevanter Themen auf die Ebene des Bebauungsplans.
Bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen
- Landkreis Uckermark, Schreiben vom 13.09.2023
- LfU Immissionsschutz Schreiben vom 01.09.2023
Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter folgender Adresse u.schwanebeck@angermuende.de übermittelt werden.
Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Bei der Flächennutzungsplanänderung ist gemäß §3 Abs.3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Für Fragen steht neben der Stadtverwaltung Angermünde die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0 zur Verfügung.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.
Angermünde, 17.03.2025
Ute Ehrhardt
Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung vom 27. März 2025
Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung des Bebauungsplans
„Nahversorgungsstandort – Gustav-Bruhn-Str.“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde hat in ihrer Sitzung am 13.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Nahversorgungsstandort – Gustav-Bruhn-Str.“ in der Fassung vom 05.12.2024 gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 146/2024).
Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Stadtrand der Stadt Angermünde, zwischen einem Wohngebiet im Süden und einem Garagenhof im Norden. In dem Gebiet liegt aktuell eine größere Parkplatzfläche entlang der Gustav-Bruhn-Straße, die mit einzelnen Bestandsgehölzen vorzufinden ist. In nördliche Richtung schließt eine Ruderalflur an. Innerhalb dieser sind randlich einige Gehölze vorzufinden.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 88, 89, 92, 100, 101, 102, 108, 109 und 110 in der Flur 1 der Gemarkung Angermünde auf einer Fläche von ca. 1,2 Hektar. Er ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Nahversorgungsstandort – Gustav-Bruhn-Str.“ bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025
(Veröffentlichungsfrist) über das zentrale Planungsportal des Landes Brandenburg veröffentlicht unter der Internetadresse:
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/bplan-nahversorgungsstandort-gustav-bruhn-str
Zusätzlich erfolgt in dem zuvor genannten Zeitraum die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den auszulegenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
Fläche
- derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
- Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Versiegelung
Boden
- Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
- Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
Wasser
- Schutzbedürftigkeit des Grund- und Oberflächenwassers
- Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung und den geänderten Abfluss von Niederschlagswasser
Klima/Luft
- Klimatische Bedingungen im Plangebiet
- Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
Biotope und Flora
- Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen und Pflanzenarten
- Darstellung der vorhandenen Gehölzstruktur im Plangebiet
- Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
- Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE)
- Herleitung und Beschreibung der für den Ausgleich der Eingriffe erforderlichen Kompensationsmaßnahmen
Fauna und biologische Vielfalt
- Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten auf Grundlage einer fachplanerischen Potentialabschätzung anhand einer durchgeführten Vor-Ort-Begehung sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Artengruppen Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien, Käfer, Heuschrecken, Schmetterlinge und Libellen
- Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten
- Herleitung und Beschreibung von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen
Landschaft-/Ortsbild
- Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung
Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit
- Vorhabenbedingte Emissionen (Verkehrs-, Parkplatz- und Gewerbelärm, bau-, anlage- und betriebsbedingt)
- keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Kultur- und Sachgüter
- Beschreibung zum Umgang mit möglichen und vorhandenen Bodendenkmalen
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
- Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum
- Erheblichkeitsabschätzung zu möglichen Beeinträchtigungen SPA „Schorfheide-Chorin“
Sonstige Angaben
- Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
- Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
- Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
- Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
- Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen
Bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen
- Landkreis Uckermark, Schreiben vom 18.09.2023
- LBGR Schreiben vom 22.08.2023
- LfU Immissionsschutz Schreiben vom 01.09.2023
- Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände Schreiben vom 21.08.2023
Aus den vorliegenden Stellungnahmen ergeben sich Hinweise zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, zur Vermeidung und dem Schutz vor schädlicher Umwelteinwirkungen sowie zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung hinsichtlich zu erwartender Geräuschimmissionen.
Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter folgender Adresse
übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Für Fragen steht neben der Stadtverwaltung Angermünde die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.
Angermünde, 17.03.2025
Ute Ehrhardt
Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung vom 27. März 2025
Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf des Bebauungsplanes „Strandbad und Campingplatz Wolletzsee“
Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 13.03.2025 unter Beschluss Nr. BV-078/2025 die Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf des Bebauungsplanes „Strandbad und Campingplatz Wolletzsee“ gemäß §3 Abs.2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans „Strandbad und Campingplatz Wolletzsee“ liegt westlich der Kernstadt Angermünde, direkt am östlichen Ufer des Wolletzsees und hat eine Größe von rd. 25 ha. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen des Freibades, die Wolletzsee-Halbinsel mit dem bestehenden Campingplatz, die Wasserfläche vor dem Freibad und um die Halbinsel, einen Teil der Waldflächen nördlich des Freibades, einen Teil der Wiesenflächen des Schäferbergs südlich des Freibades sowie die notwendigen Erschließungsflächen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 13/1 tlw., 13/2, 4/3 tlw., 12/4 tlw., 12/5 tlw., 15 tlw., 16 und 92 tlw. der Flur 13 sowie das Flurstück 48/2 tlw. der Flur 15 in der Gemarkung Angermünde.

- Der Entwurf des Bebauungsplans „Strandbad und Campingplatz Wolletzsee“ bestehend aus der Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag,
- die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung für das Vogelschutzgebiet „Schorfheide-Chorin“ (DE 2948-401),
- die Kartendarstellung der Faunadaten, Biotoptypen und der flächenhaft abgrenzbaren Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen – Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft,
- die Erfassung der Herpetofauna,
- die faunistischen Kartierungen von Brutvögeln und Rastvögeln,
- die Qualitative Ausarbeitung der Voranfrage beim MLUK zum B-Plan „Strandbad und Campingplatz Wolletzsee“ – Darlegung der grundsätzlichen Erforderlichkeit der mit der Planung „Strandbad und Campingplatz Wolletzsee“ im LSG angestrebten Entwicklung für die Stadt Angermünde.
- sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
werden in der Zeit vom
14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025
(Veröffentlichungsfrist) über das zentrale Planungsportal des Landes Brandenburg veröffentlicht unter der Internetadresse:
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/bebauungsplan-strandbad-und-campingplatz-wolletzsee
Zusätzlich erfolgt in dem zuvor genannten Zeitraum die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den auszulegenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
Fläche
- Flächenverbrauch
- Größe der zusammenhängenden Freiflächen
- Naturnähe der Freiflächen
Boden
- Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt
- Puffer- und Filterfunktion
- Lebensraumfunktion
- Archivfunktion für die Naturgeschichte
- Vorbelastungen/Altlasten
Wasser
- Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers
- Grundwasserneubildungsrate
- Grundwasserqualität
- Wechselbeziehungen mit Wasserschutz-, Überschwemmungs- und Risikogebieten
- Beschaffenheit von Oberflächengewässern
Klima/Luft
- Klimatische Be- und Entlastungspotenziale
- Luftqualität
- Luftaustausch
- nichtstoffliche Einwirkungen (Licht / Strahlung / Schall)
- Auswirkungen auf den Klimawandel
- Vulnerabilität gegenüber Klimaänderungen
Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
- Hemerobie (Einfluss menschlicher Nutzung)
- Seltenheit / Gefährdung von Tieren, Pflanzen und Biotopen
- Wiederherstellungsdauer der Biotoptypen
- Vielfalt an Arten einschließlich ihrer Wechselbeziehungen zu den Lebensräumen und anderen Arten
- Vielfalt an Lebensräumen und Biotopen
- Biotopverbundfunktion
Landschaft-/Ortsbild
- Vielfalt und anthropogene Überprägung des Landschafts- / Naturraumes
- Charakter / Erkennbarkeit / Eigenartidentitätsstiftende Sichtbeziehungen
Mensch
- Lufthygienischen Belastungssituation
- Nichtstoffliche Einwirkungen (Schall / Licht / Strahlung / Geruch)
- Erholungsfunktion und Aufenthaltsqualität
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
- Vorhandensein schützenswerter oder geschützter Kultur- und Sachgüter
- Vorhandensein von Waldbeständen nach BwaldG i.V.m. LwaldG
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
- Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum
- Erheblichkeitsabschätzung zu möglichen Beeinträchtigungen SPA „Schorfheide-Chorin“
Sonstige Angaben
- Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
- Relevante Ziele des Umweltschutzes aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen
Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter der Mail-Adresse :
übermittelt werden.
Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.
Angermünde, 19.03.2025
Ute Ehrhardt
Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung vom 27. März 2025
Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf der Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde zur Darstellung der Flächen für das Vorhaben „Strandbad und Campingplatz Wolletzsee“
Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 13.03.2025 unter Beschluss Nr. BV-078/2025 die Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf der Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde zur Darstellung der Flächen für das Vorhaben „Strandbad und Campingplatz Wolletzsee“ gemäß §3 Abs.2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt westlich der Kernstadt Angermünde, direkt am östlichen Ufer des Wolletzsees und hat eine Größe von rd. 25 ha. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen des Freibades, die Wolletzsee-Halbinsel mit dem bestehenden Campingplatz, die Wasserfläche vor dem Freibad und um die Halbinsel, einen Teil der Waldflächen nördlich des Freibades, einen Teil der Wiesenflächen des Schäferbergs südlich des Freibades sowie die notwendigen Erschließungsflächen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 13/1 tlw., 13/2, 4/3 tlw., 12/4 tlw., 12/5 tlw., 15 tlw., 16 und 92 tlw. der Flur 13 sowie das Flurstück 48/2 tlw. der Flur 15 in der Gemarkung Angermünde.

- Der Entwurf der FNP-Änderung bestehend aus Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag,
- die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung für das Vogelschutzgebiet „Schorfheide-Chorin“ (DE 2948-401),
- die Kartendarstellung der Faunadaten, Biotoptypen und der flächenhaft abgrenzbaren Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen – Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft,
- die Erfassung der Herpetofauna,
- die faunistischen Kartierungen von Brutvögeln und Rastvögeln,
- sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
werden in der Zeit vom
14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025
(Veröffentlichungsfrist) über das zentrale Planungsportal des Landes Brandenburg veröffentlicht unter der Internetadresse:
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/fnp-aenderung-strandbad-und-campingplatz-wolletzsee
Zusätzlich erfolgt in dem zuvor genannten Zeitraum die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den auszulegenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
Fläche
- Flächenverbrauch
- Größe der zusammenhängenden Freiflächen
- Naturnähe der Freiflächen
Boden
- Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt
- Puffer- und Filterfunktion
- Lebensraumfunktion
- Archivfunktion für die Naturgeschichte
- Vorbelastungen/Altlasten
Wasser
- Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers
- Grundwasserneubildungsrate
- Grundwasserqualität
- Wechselbeziehungen mit Wasserschutz-, Überschwemmungs- und Risikogebieten
- Beschaffenheit von Oberflächengewässern
Klima/Luft
- Klimatische Be- und Entlastungspotenziale
- Luftqualität
- Luftaustausch
- nichtstoffliche Einwirkungen (Licht / Strahlung / Schall)
- Auswirkungen auf den Klimawandel
- Vulnerabilität gegenüber Klimaänderungen
Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
- Hemerobie (Einfluss menschlicher Nutzung)
- Seltenheit / Gefährdung von Tieren, Pflanzen und Biotopen
- Wiederherstellungsdauer der Biotoptypen
- Vielfalt an Arten einschließlich ihrer Wechselbeziehungen zu den Lebensräumen und anderen Arten
- Vielfalt an Lebensräumen und Biotopen
- Biotopverbundfunktion
Landschaft-/Ortsbild
- Vielfalt und anthropogene Überprägung des Landschafts- / Naturraumes
- Charakter / Erkennbarkeit / Eigenartidentitätsstiftende Sichtbeziehungen
Mensch
- Lufthygienischen Belastungssituation
- Nichtstoffliche Einwirkungen (Schall / Licht / Strahlung / Geruch)
- Erholungsfunktion und Aufenthaltsqualität
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
- Vorhandensein schützenswerter oder geschützter Kultur- und Sachgüter
- Vorhandensein von Waldbeständen nach BwaldG i.V.m. LwaldG
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
- Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum
- Erheblichkeitsabschätzung zu möglichen Beeinträchtigungen SPA „Schorfheide-Chorin“
Sonstige Angaben
- Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
- Relevante Ziele des Umweltschutzes aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen
Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter der Mail-Adresse :
übermittelt werden.
Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Bei der Flächennutzungsplanänderung ist gemäß §3 Abs.3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.
Angermünde, 19.03.2025
Ute Ehrhardt
Bürgermeisterin
Weitere öffentliche Bekanntmachungen finden Sie im → Amtsblatt der Stadt Angermünde