Schiedsstelle
Schiedsstelle
Die Schiedsstellen haben die Aufgabe, zwischen Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Eine Schiedsverhandlung ist dann erfolgreich, wenn sie den Streit durch einen Vergleich erledigen konnte. Dieser Vergleich muss einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Er bildet dann die Grundlage für eine Vollstreckung wie ein gerichtlicher Titel oder eine notarielle vollstreckbare Urkunde.
Bei folgenden zivilrechtlichen Streitigkeiten muss eine Verhandlung vor einer Schiedsstelle stattgefunden haben, bevor die Erhebung einer Klage am Amtsgericht zulässig ist:
- Nachbarstreitigkeiten,
- Verletzung der persönlichen Ehre, soweit diese nicht in Presse und Rundfunk begangen worden sind.
Mit der Erhebung einer Privatklage vor dem Amtsgericht (z.B. bei einer Beleidigung) muss eine Bescheinigung über die erfolglose Sühneverhandlung beigefügt werden.
Die Schiedsperson wird durch die Stadtverordnetenversammlung Angermünde auf 5 Jahre gewählt. Im Anschluss an diese Wahl erfolgt die Berufung durch den Direktor des Amtsgerichtes Schwedt/Oder. Die Fachaufsicht hat der Direktor des Amtsgerichtes. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.
Kontakt zur Schiedsstelle Angermünde
Schiedsperson: Madlen Bismar
Stellvertretende Schiedsperson: Simona Raboldt
Büro der Schiedsstelle: Heinrichstraße 12, 16278 Angermünde
Telefonnummer: 03331 260020
E-Mail: schiedsstelle@angermuende.de
Ansprechpartner in der Stadtverwaltung:
Herr S. Splinter
Telefon: 03331 260017
E-Mail: s.splinter@angermuende.de
Dienstanschrift:
Markt 24, 16278 Angermünde
FAX: 03331-260045
Dienstsitz:
Heinrichstraße 12, 16278 Angermünde
Sprechzeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
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