Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte
Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte
So funktioniert die kommunale Selbstverwaltung
Die Stadt Angermünde erfüllt in ihrem Gemeindegebiet alle Aufgaben in eigener Verantwortung, soweit in Gesetzen nicht etwas anderes bestimmt wird. Für die Ausübung der kommunalen Selbstverwaltung sind die Stadtverordnetenversammlung, die Ortsbeiräte und der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin mit der Verwaltung gemeinsam zuständig. Die Stadtverordnetenversammlung, die Ortsbeiräte und der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin werden von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin vertritt die Stadt nach außen.
Die Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung ist die politische Vertretung der Angermünder Bürgerinnen und Bürger. Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Stadtverordnetenversammlung kann auf der Grundlage der geltenden Gesetze Satzungen erlassen, die in der Stadt Angermünde das Ortsrecht regeln.
Die Ausschüsse
Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Arbeitserleichterung Ausschüsse mit paritätischer Zusammensetzung bilden. In den Ausschüssen werden Fachfragen beraten und Beschlüsse für die Stadtverordnetenversammlung vorbereitet. Die Zahl der Ausschüsse und die Anzahl der Mitglieder bestimmt die Stadtverordnetenversammlung, es können auch sachkundige Einwohner berufen werden. Ein Hauptausschuss muss auf Grund gesetzlicher Pflicht gebildet werden.
Die Ortsbeiräte
Die Ortsbeiräte beraten über die Belange in ihren Ortsteilen. Sie wählen aus ihrer Mitte den Ortsvorsteher. Die Ortsbeiräte können zu allen den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und auch gehört werden. Wenn es um Belange ihres Ortsteils geht, können auch die Ortsvorsteher an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse teilnehmen. In diesen Fällen haben sie in den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen das Rederecht.
Die Stadtverwaltung
Alltägliche Angelegenheiten regelt die Stadtverwaltung mit dem hauptamtlichen Bürgermeister an der Spitze in eigener Zuständigkeit. Die genaue Abgrenzung der Kompetenzen ist in der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg und der Hauptsatzung der Stadt Angermünde geregelt. Wenn der hauptamtliche Bürgermeister nicht selbst für die Umsetzung zuständig ist, muss er die Vorschläge der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung vorlegen. Die Stadtverwaltung bereitet sodann die verschiedene Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung, zur Beratung oder zur Mitteilung vor. Sind Belange eines Ortsteiles betroffen, so sollen diese auch dem Ortsbeirat zur Anhörung vorgelegt werden. Der Ortsbeirat soll über das Ergebnis informiert werden. Gefasste Beschlüsse über Vorlagen sind durch die Stadtverwaltung umzusetzen. Darüber hinaus erledigt die Stadtverwaltung Aufgaben, die ihr durch die Gesetzgebung zugewiesen worden sind.
Kontakt zum Sitzungsdienst bzw. Büro der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde
Frau Danila Kaszemeikat
Tel.: 03331-260027
E-Mail: d.kaszemeikat@angermuende.de