Grundstück Neukünkendorf
Grundstücksverkauf der Stadt Angermünde im Ortsteil Neukünkendorf
Bekanntmachung vom 10.12.2024
Beschreibung des Grundstücks
Die Stadt Angermünde bietet eine Grundstücksparzelle, Teilfläche des Flurstücks 76, Flur 1, Gemarkung Neukünkendorf, im Bereich der Gemeindestraße, Straße am Spielplatz, Neukünkendorf, an. Die Fläche liegt gegenüber der Hausnummer, Straße am Spielplatz 7a.
Lage
Neukünkendorf ist ein Ortsteil der Stadt Angermünde in südöstlicher Lage der Kernstadt. Der Ortsteil hat ca. 274 Einwohner und hat sich aufgrund der Nähe zur Kernstadt (ca. 5 min Fahrt mit dem Auto) zu einem beliebten Siedlungs- und Erholungsziel entwickelt.
Der Bahnhof Angermünde mit den Direktanbindungen nach Berlin, Stralsund, Szczecin und Schwedt ist ca. 7 km entfernt. In der Kernstadt befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und kulturelle Anlaufpunkte. Im Ort selbst ist die städtische Kita fußläufig in ca. 500 m Entfernung zu erreichen. Der Spielplatz ist direkt nebenan.
Die Autobahn A 11 ist an der Auffahrt Joachimsthal in ca. 20 Minuten zu erreichen. Angermünde, mit seinen 23 Ortsteilen liegt mit Teilen im Biosphärenreservat „Schorfheide – Chorin“ und im Nationalpark „Unteres Odertal“. Im Ortsteil Altkünkendorf befindet sich das Weltnaturerbe „Buchenwald Grumsin“. Als staatlich anerkannter Erholungsort, mit vielen Seen und der offenen Landschaft bietet Angermünde Ruhe und Erholung in Wald und Flur. Der Mündesee direkt an der Altstadt gelegen und der Wolletzsee mit seinem Strandbad sind die größten Gewässer. Regionale und überregionale Wander- und Radwege führen einen hinaus in die Natur.
Planungsrecht
Die Parzelle wird erschlossen über die Straße „Straße am Spielplatz“. Die Möglichkeiten zur Bebauung richten sich nach der vorhandenen Bebauung und geltenden baurechtlichen Bestimmungen. Es handelt sich um eine Ergänzungsfläche zum Innenbereich nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch.
In der Straße liegen sämtliche Medien an. Die Grundstücksanschlüsse sind durch den Erwerber zu beauftragen.
Zur Beschaffenheit des Baugrundes kann keine Aussage getroffen werden.
Die Bauparzelle hat etwa eine Größe von 835m².
Besonderheit
Die Fläche wird erst mit Kaufvertragsunterzeichnung vermessen.
Abgabe
Das Grundstück kann mit Erbbaurecht vergeben werden.
Die Übernahme des Grundstückes als Erbbaurecht erfolgt für 99 Jahre. Grundlage für die Ermittlung des Erbbaurechtszinses ist der Betrag, der als Kaufpreis aufgerufen wird. Der Erbpachtzins beträgt 3,8 % jährlich vom Angebotspreis und wird an eine fortlaufende dreijährige Anpassungsklausel nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland gebunden.
Mindestgebot
16.700,00 €
Im Mindestgebot nicht enthalten sind damit insbesondere:
- die Kosten für die Herstellung der Grundstücks- und Hausanschlüsse aller Medien
- Vermessungs- und Kosten für die Übernahme ins Kataster
- sämtliche mit dieser Beurkundung und ihrer Durchführung verbundene Kosten beim Notar und Grundbuchamt,
- Grunderwerbsteuern usw.
Die Übergabe der Grundstücke wird an eine Bauverpflichtung zur Errichtung eines Wohnhauses entsprechend der vorhandenen Bebauung, zur Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum und der Anmeldung des Hauptwohnsitzes durch den Erwerber und seiner Familienangehörigen 1. Grades innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsbeurkundung gebunden. Die Erfüllung der Verpflichtung wird mit einer Rückabwicklung des Notarvertrages gesichert. Ebenfalls wird im Notarvertrag die Erhaltung der Jungbäume, die an der späteren Grundstücksgrenze zum Spielplatz liegen, gesichert.
Schriftliche Angebote werden bis zum 06.01.2025 in einem mit „Parzelle Neukünkendorf“ gekennzeichneten und verschlossenen Briefumschlag erbeten an
Stadt Angermünde
Liegenschaften
Markt 24
16278 Angermünde
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Klocke unter Tel. 03331/260035; l.klocke@angermuende.de oder Frau Nezlaw unter Tel. 03331 260033; o.nezlaw@angermuende.de.