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Bekanntmachungen

Bekanntmachungen der Stadt Angermünde

Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte

Bekanntmachungen der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, deren Ausschüsse sowie der Ortsbeiräte finden Sie unter der jeweiligen Sitzung des betreffenden Gremiums. Die Sitzungen der Gremien finden Sie im Sitzungskalender (externer Link).

Weitere Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Angermünde

Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Angermünde-Land für einen Bereich in der Gemarkung Frauenhagen Stadt Angermünde „Windpark Frauenhagen“ gemäß §3 Abs.2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 18.10.2023 unter Beschlussnummer BV-110/2023 die Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Angermünde-Land für einen Bereich in der Gemarkung Frauenhagen Stadt Angermünde „Windpark Frauenhagen“ gemäß §3 Abs.2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt östlich der Ortslage Frauenhagen und ist zwischen Pinnow und Schönermark zu verorten (Gemarkung Frauenhagen, Flur 1). Der FNP-Änderungsbereich verfügt über eine Größe von ca. 72,5 ha.

Die Stadtverordnetenversammlung Angermünde hat in ihrer Sitzung am 18.10.2023 unter Beschlussnummer BV-110/2023 die Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Angermünde-Land für einen Bereich in der Gemarkung Frauenhagen Stadt Angermünde „Windpark Frauenhagen“ gemäß §3 Abs.2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt östlich der Ortslage Frauenhagen und ist zwischen Pinnow und Schönermark zu verorten (Gemarkung Frauenhagen, Flur 1). Der FNP-Änderungsbereich verfügt über eine Größe von ca. 72,5 ha.

Windpark Frauenhagen

Ziel der 2. FNP-Änderung ist die vergrößerte Darstellung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Windpark“ entsprechend dem Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Pinnow“. Im Plangebiet sind zwischen 2002 und 2012 bereits 9 Windkraftanlagen unterschiedlicher Betreiber errichtet worden. Im Zuge des Repowerings soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Anzahl der Altanlagen zu reduzieren und durch leistungsstärkere Anlagen zu ersetzen bzw. zu ergänzen.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist

vom 04.11.2024 bis 09.12.2024

im Internet über das Planungsportal des Landes Brandenburg unter der Internetadresse:

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/2-fnp-aenderung-angl-frauenhagen-windpark

eingesehen werden.

Zusätzlich erfolgt in dem zuvor genannten Zeitraum die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen bei der Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12, Zimmer 301, 16278 Angermünde, zu den Dienstzeiten:

Montag                                   9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag                                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Donnerstag                             9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag                                    9.00 Uhr – 12.00 Uhr.

Neben der Abwägungstabelle vom 23.06.2023 liegen nachfolgende umweltbezogene Unterlagen und Stellungnahmen zur Einsichtnahme öffentlich aus:

Vorliegende umweltbezogene Informationen:

Art der Information, Dokument/ QuelleVerfasserenthaltene umweltbezogene Informationen
Umweltbericht vom 02.06.2023 (Teil der Planbegründung)planthing – Büro für LandschaftsplanungInformationen zu:
• Schutzgüter Klima und Luft
• Schutzgut Wasser
• Schutzgüter Fläche und Boden
• Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
• Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild
• Schutzgut Mensch
• Schutzgut Kulturelles Erbe
Jeweils Aussagen zu Bestand, Bewertung, Entwicklungsprognose, Wechselwirkungen und Summation einschließlich Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Umweltbericht Abschnitt Artenschutzrechtlicher Fachbeitragplanthing – Büro für LandschaftsplanungAussagen zu Europäischen Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
Umweltbericht Abschnitt Eingriffs-Ausgleichs-Planplanthing – Büro für LandschaftsplanungInformationen zu den zu erwartenden Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie der Ermittlung der daraus resultierenden erheblichen oder nachhaltig eintretenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter sowie die Ermittlung des erforderlichen Ausgleichs zur Kompensation des Eingriffs
Umweltbericht Abschnitt FFH-Verträglichkeitsvorstudieplanthing – Büro für LandschaftsplanungInformationen zum FFH-Gebiet Pinnow
Faunistische Kartierungen 2018 - 2020K&S Umweltgutachten, Jens ScharonInformationen zu den im Gebiet vorkommenden Brut- und Rastvögeln, Greifvogelhorsten sowie Fledermäusen
Regner & SöldnerBestandserfassung und Raumnutzungsanalyse Rotmilan 2019
Faunistische Kartierung 2019-2021Ingenieurbüro Klaus LiederInformationen zu den im Gebiet vorkommenden Brutvorkommen Rotmilan
StellungnahmenLandesamt für UmweltImmissionsschutz, Biotopschutz / besonderer Artenschutz
Schreiben vom 02.07.2020Landkreis UckermarkBodenschutz
Schreiben vom 30.08.2021, 26.04.2023 sowie 29.01.2024Landesbüro der anerkannten NaturschutzverbändeNachtkennzeichnung / Seeadler / Artenschutz / Landschaft
Schattenwurfprognose 2022Ing.-Büro Jan TeutInformationen zu Schattenwurf zur Berücksichtigung des Schutzgutes Mensch
Geräuschimmissions-prognose 2022Ing.-Büro Jan TeutInformationen zu Schall und Infraschall zur Berücksichtigung des Schutzgutes Mensch

Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail unter folgender Adresse

u.schwanebeck@angermuende.de

übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich an die Stadt Angermünde, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 24, 16278 Angermünde oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Bei der Flächennutzungsplanänderung ist gemäß §3 Abs.3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmender Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit verlinkt ist bzw. ausliegt.

Angermünde, 16.10.2024

Ute Ehrhardt                                                 

Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung zu zwei Pachtparzellen – Wassergrundstücke im Erholungsgebiet Wolletzsee

Bekanntmachung vom 17.10.2024

Die Stadt Angermünde gibt bekannt, dass ab sofort zwei attraktive Wassergrundstücke im Erholungsgebiet Wolletzsee zur Pacht angeboten werden. Interessierte können bis zum 25. November 2024 ein Angebot einreichen.

1. Parzelle 42 – Unbebautes Wassergrundstück

  • Lage: Gemarkung Angermünde, Parzelle 42
  • Fläche: 126,99 m²
  • Mindestgebot: 1.270,00 Euro/Jahr
  • Verfügbar: Nach Zuschlagserteilung, Pachtzeitraum bis 31.12.2032
  • Besonderheiten: Das Grundstück ist unbebaut. Es besteht die Möglichkeit eines Stromanschlusses. Baugenehmigungen sind Sache des Pächters.

Die gesamte Ausschreibung zur Parzelle 42 finden Sie hier (pdf).

2. Parzelle 17 – Bebautes Wassergrundstück

  • Lage: Gemarkung Angermünde, Parzelle 17
  • Fläche: 176,60 m²
  • Mindestgebot: 1.766,00 Euro/Jahr
  • Verfügbar: Nach Zuschlagserteilung, Pachtzeitraum bis 31.12.2032
  • Besonderheiten: Das Grundstück ist mit einer Laube in Holzbauweise bebaut. Es besteht die Möglichkeit eines Stromanschlusses.

Die gesamte Ausschreibung zur Parzelle 17 finden Sie hier (pdf).

Beide Grundstücke befinden sich in einer idyllischen Lage am Wolletzsee, mitten im Biosphärenreservat Schorfheide und bieten ideale Voraussetzungen für Erholungssuchende.

Besichtigung und Angebotseinreichung

Interessierte haben die Möglichkeit, die Grundstücke nach vorheriger Terminabsprache mit Herrn Neumann von der Wohnbauten GmbH Angermünde-Land (Tel.: 03331-24124) zu besichtigen.

Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „NICHT ÖFFNEN – ANGEBOT PARZELLE 17“ bzw. „NICHT ÖFFNEN ANGEBOT PARZELLE 42“ an die Stadt Angermünde, c/o Wohnbauten GmbH Angermünde-Land, Berliner Str. 73, 16278 Angermünde zu senden. Die Angebotsfrist endet am 25. November 2024 um 10:00 Uhr.

Hinweis zur Angebotsbewertung

Die Stadt Angermünde behält sich vor, neben dem Angebotspreis auch Kriterien wie Regionalität sowie soziale und wirtschaftliche Verhältnisse in die Entscheidung einfließen zu lassen. 

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Wohnbauten GmbH.

  • Bekanntmachung vom 22. März 2023

Anbau und Sanierung der Turnhalle „Puschkinschule“

gefördert durch: 

Bauabschnitte und Förderprogramme

1. Bauabschnitt – Anbau für Umkleideräume und Sanitärräume, gefördert durch den Bund im Rahmen des Programms Kommunal-investitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (KInvFG – Richtlinie 2) durch das Land Brandenburg, Ministerium der Finanzen

2. Bauabschnitt – Sanierung der Turnhalle, Erneuerung der Heizung und technischen Anlagen, gefördert durch das Land Brandenburg im Rahmen des Programms Bau- und Austattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II – Bildung – Kita U6), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Ansprechpartner der Stadtverwaltung Angermünde:
Fachbereich Planen und Bauen
Herr Klemens Reimann
Tel.: 03331-260073
FAX: 03331-260045

Postanschrift:
Markt 24
16278 Angermünde

Sprechzeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen

Weitere öffentliche Bekanntmachungen finden Sie im >> Amtsblatt der Stadt Angermünde


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